RS OGH 2014/9/4 3Ob599/83, 5Ob147/14z

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Veröffentlicht am 30.11.1983
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Rechtssatz

Gegenstand einer Schenkung ist eine Sache im Sinne des § 285 ABGB, wozu auch Rechte zählen (hier: Dienstbarkeit).Gegenstand einer Schenkung ist eine Sache im Sinne des Paragraph 285, ABGB, wozu auch Rechte zählen (hier: Dienstbarkeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018891

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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