RS OGH 2011/2/24 7Ob818/82, 3Ob63/86, 3Ob45/88, 3Ob89/92, 6Ob261/01b, 9Ob58/03z, 6Ob34/11k

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Veröffentlicht am 15.12.1983
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Rechtssatz

Der Ersteher einer Liegenschaft hat keinen Räumungsanspruch gegen einen Mieter, der nach Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens gutgläubig Bestandrechte erworben hat, die bei der Schätzung der Liegenschaft auch berücksichtigt wurden (teilweise abweichend von 7 Ob 211/71).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002700

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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