Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine schlüssige Zustimmung im Sinn des § 863 ABGB zu einer Änderung der ursprünglich bedungenen Verwendungsart vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.Bei Beurteilung der Frage, ob eine schlüssige Zustimmung im Sinn des Paragraph 863, ABGB zu einer Änderung der ursprünglich bedungenen Verwendungsart vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KonkludenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025