RS OGH 1983/12/15 7Ob818/82, 6Ob633/85, 3Ob63/86, 3Ob610/86, 8Ob1521/88, 5Ob638/88, 3Ob134/88, 2Ob61

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Veröffentlicht am 15.12.1983
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Norm

ABGB §458
EO §135

Rechtssatz

Mietverträge, die der Eigentümer trotz Einleitung des Versteigerungsverfahrens abgeschlossen hat, sind deshalb nicht unwirksam. Allerdings kann ein dadurch geschädigter Pfandgläubiger schädigende Einwirkungen auch eines Dritten mit der dinglichen Davastationsklage abwehren; diese Klage setzt aber Verschulden voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0008346

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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