Norm
StGB §94 Abs1Rechtssatz
Nicht nur Körperverletzungen, sondern auch Schädigungen an der Gesundheit können die Hilfeleistungspflicht begründen. Nur eine bloße (konkrete) Gefährdung oder eine Bagatellverletzung indizieren eine Hilfsbedürftigkeit nicht (hier: Bagatellverletzung bei heftigen Nasenbluten einer Sechzigjährigen nach wuchtigen Faustschlägen gegen deren Kopf verneint).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0093480Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2021