RS OGH 1984/2/15 3Ob186/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1984
beobachten
merken

Norm

RATG §13 Abs1 lita
RATG §13 Abs2

Rechtssatz

Werden in einem nicht aufgeschlüsselten Gesamtbetrag alle auch nach dem Zeitpunkt des Antrages auf neuerlichen Vollzug entstandenen Zinsen und Kosten hinzugerechnet, entspricht dies nicht dem Erfordernis der einzelnen Angabe aller Nebengebühren nach § 13 Abs 2 RATG.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 186/83
    Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 186/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0072278

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten