Norm
ZPO §517Rechtssatz
Auf die bedeutsame Frage, ob § 517 ZPO überhaupt im Exekutionsverfahren anwendbar ist, kann vom OGH nicht eingegangen werden. So sehr ein Bedürfnis der Praxis nach einer Leitlinie bestehen mag, so wenig kann es dich Aufgabe des Höchstgerichtes sein, in einer seiner Jurisdiktion gemäß § 529 Abs 1 Z 5 ZPO jedenfalls entzogenen Materie Rechtsansichten zu äußern.Auf die bedeutsame Frage, ob Paragraph 517, ZPO überhaupt im Exekutionsverfahren anwendbar ist, kann vom OGH nicht eingegangen werden. So sehr ein Bedürfnis der Praxis nach einer Leitlinie bestehen mag, so wenig kann es dich Aufgabe des Höchstgerichtes sein, in einer seiner Jurisdiktion gemäß Paragraph 529, Absatz eins, Ziffer 5, ZPO jedenfalls entzogenen Materie Rechtsansichten zu äußern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043759Dokumentnummer
JJR_19840222_OGH0002_0030OB00157_8300000_007