Rechtssatz
Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (§ 16 Abs 2 KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat.Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (Paragraph 16, Absatz 2, KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058830Dokumentnummer
JJR_19840229_OGH0002_0020OB00087_8300000_001