RS OGH 1987/4/23 2Ob87/83, 8Ob73/86

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Veröffentlicht am 29.02.1984
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Rechtssatz

Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (§ 16 Abs 2 KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat.Ist ein ausländischer Anhänger eines Sattelkraftfahrzeuges nicht mit seitlichen Rückstrahlern ausgestattet (Paragraph 16, Absatz 2, KFG), so führt dies zufolge der bei Dunkelheit, Nebel und dergleichen wesentlich erschwerten Erkennbarkeit eines einbiegenden oder querenden Sattelkraftfahrzeuges zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, für welche der Halter grundsätzlich einzustehen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058830

Dokumentnummer

JJR_19840229_OGH0002_0020OB00087_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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