RS OGH 1984/3/20 4Ob566/83

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Veröffentlicht am 20.03.1984
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Norm

ABGB §1486 Z1
WEG §23

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, die Wohnungseigentümer gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator, der die Professionisten ohne Deckung durch das Auftragsverhältnis zunächst aus eigenen Mitteln, wenn auch namens der Wohnungseigentümer bezahlte, schlechter zu stellen, als dies gegenüber den Professionisten selbst und einem die Forderung gemäß § 1422 ABGB einlösenden Dritten der Fall gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034294

Dokumentnummer

JJR_19840320_OGH0002_0040OB00566_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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