RS OGH 1984/3/20 4Ob566/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1984
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Norm

ABGB §1486 Z1
WEG §23
  1. ABGB § 1486 heute
  2. ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, die Wohnungseigentümer gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator, der die Professionisten ohne Deckung durch das Auftragsverhältnis zunächst aus eigenen Mitteln, wenn auch namens der Wohnungseigentümer bezahlte, schlechter zu stellen, als dies gegenüber den Professionisten selbst und einem die Forderung gemäß § 1422 ABGB einlösenden Dritten der Fall gewesen wäre.Es besteht kein Grund, die Wohnungseigentümer gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator, der die Professionisten ohne Deckung durch das Auftragsverhältnis zunächst aus eigenen Mitteln, wenn auch namens der Wohnungseigentümer bezahlte, schlechter zu stellen, als dies gegenüber den Professionisten selbst und einem die Forderung gemäß Paragraph 1422, ABGB einlösenden Dritten der Fall gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034294

Dokumentnummer

JJR_19840320_OGH0002_0040OB00566_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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