Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Es besteht kein Grund, die Wohnungseigentümer gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator, der die Professionisten ohne Deckung durch das Auftragsverhältnis zunächst aus eigenen Mitteln, wenn auch namens der Wohnungseigentümer bezahlte, schlechter zu stellen, als dies gegenüber den Professionisten selbst und einem die Forderung gemäß § 1422 ABGB einlösenden Dritten der Fall gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034294Dokumentnummer
JJR_19840320_OGH0002_0040OB00566_8300000_002