RS OGH 1988/6/28 12Os23/84; 15Os71/88 (15Os77/88)

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Veröffentlicht am 12.04.1984
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Rechtssatz

Selbst ein Begleitwissen reicht für das im § 299 StGB geforderte absichtliche Verhalten nicht aus.Selbst ein Begleitwissen reicht für das im Paragraph 299, StGB geforderte absichtliche Verhalten nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0089352

Im RIS seit

12.04.1984

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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