Norm
StGB §5 CRechtssatz
Selbst ein Begleitwissen reicht für das im § 299 StGB geforderte absichtliche Verhalten nicht aus.Selbst ein Begleitwissen reicht für das im Paragraph 299, StGB geforderte absichtliche Verhalten nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0089352Im RIS seit
12.04.1984Zuletzt aktualisiert am
20.03.2025