Norm
KO §31 Abs1 Z2 Fall1Rechtssatz
Der Anfechtungsgegner kann dartun, daß er bei getrennter Verrechnung der bis zum Eintritt der Krise hereingenommenen Einzelzessionen und der nach Eintritt der Krise Zug um Zug gegen weitere Kreditgewährungen erlangten Sicherheiten und Deckungen für den im Zeitpunkt der Krise aushaftenden Saldo keine weiteren Deckungen erlangt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065065Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_023