RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

KO §31 Abs1 Z2 Fall1

Rechtssatz

Bei der Anfechtung der Deckungen eines Kontokorrentkredites muß aber auch auf dessen revolvierenden Charakter Bedacht genommen werden. Wäre tatsächlich jede eingehende Zahlung anfechtbar, könnte dies, insbesondere bei sehr raschen Umsätzen, dazu führen, daß die Bank ein Vielfaches des gewährten Kreditrahmens an die Masse leisten müßte. Die Anfechtung ist daher jedenfalls mit der Höhe des (vereinbarten) Kreditrahmens (bzw einer geduldeten tatsächlichen höheren Ausnützung) zu begrenzen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 559/83
    Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83
    Veröff: SZ 57/87 = JBl 1985,494 = EvBl 1985/92 S 461 = RdW 1984,242

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065061

Dokumentnummer

JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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