Norm
KO §31 Abs1 Z2 Fall2Rechtssatz
Der Hinweis der herrschenden Lehre auf die Pflicht des zahlungsunfähig gewordenen Schuldners zur Erwirkung des Insolvenzverfahrens (Petschek-Reimer-Schiemer 314; König, Kreditgewährung 44) ist zwar zutreffend, doch läßt das Gesetz jedenfalls seit der Neufassung durch das IRÄG dem Schuldner hier einen gewissen Spielraum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065107Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_029