Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Charakteristikum des sogenannten revolvierenden Kontokorrentkredites ist die von den Eingängen auf dem Konto abhängige wiederholte Ausnützung durch den Kreditnehmer. Der Kreditnehmer kann jederzeit Rückzahlungen vornehmen bzw Außenstände auf sein Konto überweisen lassen und so das Debet mindern, bei erneutem Kreditbedarf aber während der Laufzeit des Kontokorrentkredites diesen immer wieder bis zu dem vereinbarten Limit in Anspruch nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032627Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_003