Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal des Konkursantrages ist ein formales. Es ist gleichgültig, ob zur Zeit des Antrages Zahlungsunfähigkeit bereits vorhanden war oder ob sie erst nachher eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065008Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_018