Norm
KO §31 Abs1 Z2 Fall1Rechtssatz
Daß die durch die Ausweitung des bestehenden Kreditrahmens entstandene neue Forderung auf Kreditrückzahlung im Rahmen eines (mit anderen Forderungen) einheitlich geführten Kontokorrents verrechnet wird, kann die Anwendung des Zug-um-Zug-Prinzips nicht hindern. Der Kreditgeber war hinsichtlich des zuletzt eingeräumten Kredites noch nicht Gläubiger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0064852Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_014