RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 4Ob306/98y, 1Ob308/98w

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

ABGB §1392 A

Rechtssatz

Wird ein revolvierender Kontokorrentkredit durch (offene) Abtretungen gesichert, deren Eingänge auf das Kontokorrentkreditkonto zu erfolgen haben, ist die jeweilige Wiederausnützung des Kredites von den jeweiligen Eingängen aus diesen Zessionen (oder allfälligen sonstigen Kontoeinzahlungen) und von der jeweiligen Abtretung weiterer Forderungen bis zum vereinbarten Deckungsausmaß abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032624

Dokumentnummer

JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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