RS OGH 1984/5/10 12Os119/83

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Veröffentlicht am 10.05.1984
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Rechtssatz

Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im § 280 Abs 1 StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (§ 1 WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im Paragraph 280, Absatz eins, StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (Paragraph eins, WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081881

Dokumentnummer

JJR_19840510_OGH0002_0120OS00119_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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