Norm
StGB §280 Abs1Rechtssatz
Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im § 280 Abs 1 StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (§ 1 WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081881Dokumentnummer
JJR_19840510_OGH0002_0120OS00119_8300000_001