RS OGH 2025/2/27 7Ob552/84; 2Ob176/10m; 1Ob85/16f; 8Ob146/24i

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Veröffentlicht am 10.05.1984
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Norm

ABGB §871 BII
ABGB §871 BIII
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

In Abstimmung mit den Gewährleistungsbestimmungen, insbes mit jene der §§ 923 und 932 ABGB, sind solche Eigenschaften "Inhalt der Erklärung", die üblicherweise bei entsprechenden Geschäften vorausgesetzt werden, so wie solche, die besonders bedungen werden.In Abstimmung mit den Gewährleistungsbestimmungen, insbes mit jene der Paragraphen 923 und 932 ABGB, sind solche Eigenschaften "Inhalt der Erklärung", die üblicherweise bei entsprechenden Geschäften vorausgesetzt werden, so wie solche, die besonders bedungen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014944

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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