Norm
EO §224Rechtssatz
Im Begehren auf Zuweisung der vollen Höchstbeträge zur Berichtigung der Forderung durch Übernahme liegt ein Verlangen, unverhältnismäßige Befriedigung vorzunehmen. Dieses Begehren ist auch bei Anwendung des § 224 Abs 2 EO zu berücksichtigen.Im Begehren auf Zuweisung der vollen Höchstbeträge zur Berichtigung der Forderung durch Übernahme liegt ein Verlangen, unverhältnismäßige Befriedigung vorzunehmen. Dieses Begehren ist auch bei Anwendung des Paragraph 224, Absatz 2, EO zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003701Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0030OB00007_8400000_008