RS OGH 1984/9/18 10Os140/84

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Veröffentlicht am 18.09.1984
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Norm

StGB §41
  1. StGB § 41 heute
  2. StGB § 41 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  3. StGB § 41 gültig ab 07.03.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001
  4. StGB § 41 gültig von 01.01.1998 bis 06.03.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/1997
  5. StGB § 41 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.1997

Rechtssatz

Die begründete Aussicht, daß ein Angeklagter auch bei einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Freiheitsstrafe keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, kann auch durch eine gleichzeitige Anstaltseinweisung nach § 21 Abs 2 StGB gewährleistet sein.Die begründete Aussicht, daß ein Angeklagter auch bei einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Freiheitsstrafe keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, kann auch durch eine gleichzeitige Anstaltseinweisung nach Paragraph 21, Absatz 2, StGB gewährleistet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091367

Dokumentnummer

JJR_19840918_OGH0002_0100OS00140_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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