Norm
StGB §41Rechtssatz
Die begründete Aussicht, daß ein Angeklagter auch bei einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Freiheitsstrafe keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, kann auch durch eine gleichzeitige Anstaltseinweisung nach § 21 Abs 2 StGB gewährleistet sein.Die begründete Aussicht, daß ein Angeklagter auch bei einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Freiheitsstrafe keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, kann auch durch eine gleichzeitige Anstaltseinweisung nach Paragraph 21, Absatz 2, StGB gewährleistet sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091367Dokumentnummer
JJR_19840918_OGH0002_0100OS00140_8400000_001