Norm
ABGB §879 Abs1 CIIo5Rechtssatz
Die rechtskräftige ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis gemäß § 14 Abs 2 lit c BAG rückwirkend.Die rechtskräftige ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gemäß Paragraph 879, Absatz eins, ABGB dessen Nichtigkeit und beendet damit das Lehrverhältnis gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Litera c, BAG rückwirkend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016844Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2015