RS OGH 1984/10/18 12Os134/84

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Veröffentlicht am 18.10.1984
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Norm

ABGB §1271
ABGB §1272
StGB §146 C3

Rechtssatz

Für die Subsumtion einer Vermögensminderung als Betrugsschaden ist es unwesentlich, ob ein Rückforderungsrecht des Betroffenen besteht, weil es allein auf die faktische Vermögensverschiebung ankommt. Deshalb geht für Veranstalter und Teilnehmer an einem - allenfalls auch verbotenen - Spiel der strafrechtliche Schutz gegen betrügerische Angriffe nicht verloren (so schon SSt 13/20).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0022374

Dokumentnummer

JJR_19841018_OGH0002_0120OS00134_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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