Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
Eine in Form eines Überweisungsauftrages durchgeführte Zahlung gilt nicht schon dann als rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Zahlungsfrist "zur Post gegeben" worden ist, weil für die Rechtzeitigkeit der Tag des Einlangens des Überweisungsauftrages beim kontoführenden Institut maßgeblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017690Dokumentnummer
JJR_19841024_OGH0002_0030OB00086_8400000_002