RS OGH 1984/10/24 3Ob86/84, 3Ob97/85

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Veröffentlicht am 24.10.1984
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Norm

ABGB §905 IIB

Rechtssatz

Eine in Form eines Überweisungsauftrages durchgeführte Zahlung gilt nicht schon dann als rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Zahlungsfrist "zur Post gegeben" worden ist, weil für die Rechtzeitigkeit der Tag des Einlangens des Überweisungsauftrages beim kontoführenden Institut maßgeblich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017690

Dokumentnummer

JJR_19841024_OGH0002_0030OB00086_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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