RS OGH 2025/12/15 2Ob597/84; 7Ob270/99b; 6Ob335/00h; 8ObA36/05k; 4Ob231/06h; 5Ob99/17w; 8ObA73/18w;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1984
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen; ferner aber auch einzelne rechtliche Folgen einer solchen Beziehung wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche.

Entscheidungstexte

  • RS0039223">2 Ob 597/84
    Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 597/84
  • RS0039223">7 Ob 270/99b
    Entscheidungstext OGH 27.10.1999 7 Ob 270/99b
    Vgl; Beisatz: Hier: Die Frage, ob das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen dahin auszulegen ist, dass auch die Hinterlegung beim Notar eine Bezahlung darstellt, stellt eine im konkreten Fall feststellungsfähige Aufklärung des zwischen den Streitparteien bestehenden Rechtsverhältnisses dar. (T1)
  • RS0039223">6 Ob 335/00h
    Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h
    Vgl auch; Beisatz: Als Rechtsverhältnis wird eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt konkretisierte rechtlich geregelte privatrechtliche Beziehung zwischen den Streitteilen verstanden, die im Zeitpunkt der Entscheidung bereits bestehen muss, um "gegenwärtig" zu sein. (T2)
  • RS0039223">8 ObA 36/05k
    Entscheidungstext OGH 08.09.2005 8 ObA 36/05k
  • RS0039223">4 Ob 231/06h
    Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 231/06h
  • RS0039223">5 Ob 99/17w
    Entscheidungstext OGH 23.10.2017 5 Ob 99/17w
    Auch
  • RS0039223">8 ObA 73/18w
    Entscheidungstext OGH 25.01.2019 8 ObA 73/18w
    nur: Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen. (T3)
  • RS0039223">2 Ob 61/19p
    Entscheidungstext OGH 30.01.2020 2 Ob 61/19p
    Vgl; Beisatz: Auch einzelne rechtliche Beziehungen, die nur Ausfluss eines weitergehenden Rechtsverhältnisses sind oder einzelne rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung, wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche, können Gegenstand einer Feststellungsklage sein. (T4)
  • RS0039223">5 Ob 212/21v
    Entscheidungstext OGH 09.06.2022 5 Ob 212/21v
    Vgl; nur T3; Beis wie T4
  • RS0039223">6 Ob 147/22v
    Entscheidungstext OGH 18.11.2022 6 Ob 147/22v
    Vgl; Beis nur wie T4; Beisatz: Hier: Vertragliche Vereinbarung über die künftige Bemessung der Höhe der geschuldeten Verdienstentgangszahlungen. (T5)
  • RS0039223">9 ObA 94/23y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.03.2024 9 ObA 94/23y
  • RS0039223">4 Ob 14/24y
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 10.09.2024 4 Ob 14/24y
    Beisatz wie T4
  • RS0039223">17 Ob 13/25y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.12.2025 17 Ob 13/25y
    Beisatz: Bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 S 1 PSG) ist eine Rechtsbeziehung zwischen mehreren Personen zu klären: den Personen, die die Stiftungserklärung geändert (oder zu ändern beabsichtigt) haben; der Privatstiftung, deren Stiftungserklärung geändert wurde (oder geändert werden sollte), deren Rechtsgrundlage also fraglich ist; und den Personen, deren Rechte und Pflichten gegenüber der Privatstiftung durch die (beabsichtigte) Änderung geändert wurden (oder geändert werden sollten). (T6)
  • RS0039223">6 Ob 189/24y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.11.2025 6 Ob 189/24y
    Beisatz wie T4: Hier: Beurteilung der Feststellungsfähigkeit der Wirksamkeit einer Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten (T7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0039223

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten