RS OGH 2017/7/27 5Ob602/84, 6Ob189/98g, 5Ob164/00d, 1Ob71/02a, 4Ob214/06h, 10Ob46/07y, 6Ob89/10x, 10

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Veröffentlicht am 13.11.1984
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Norm

ABGB §1487
  1. ABGB § 1487 heute
  2. ABGB § 1487 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 1487 gültig von 01.04.1916 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die kurze Verjährungsfrist gilt nur für die Klage des zu Unrecht enterbten oder ganz oder teilweise übergangenen Noterben auf Leistung des Pflichtteils oder auf Ergänzung der letztwilligen Zuwendung auf die gesetzliche Höhe des Pflichtteils, nicht aber für die Klage des mit dem Pflichtteil bedachten Noterben auf dessen Ausfolgung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034375

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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