RS OGH 2024/1/23 4Ob376/84 (4Ob377/84); 4Ob114/84; 8Ob341/97y; 10Ob29/01i; 7Ob149/03t; 1Ob51/12z; 4O

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Veröffentlicht am 27.11.1984
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Norm

ZPO §226 IIB4
ZPO §226 IIB7
  1. ZPO § 226 heute
  2. ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 226 heute
  2. ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Für die Substantiierung eines auf eine Markenverletzung gestützten Schadenersatzanspruches ist es notwendig, dass nicht nur das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers, sondern auch - neben dem ziffernmäßig bestimmten Schadenersatzbegehren - wenigstens die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird (hier: nur Behauptung, dass der ziffernmäßig bestimmte Schaden durch die rechtswidrige Benützung der Marke im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Anpreisung von Konkurrenzprodukten entstanden sei). - "Walkman"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0037550

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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