Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Geht der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unter, daß die Vorbehaltssache unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft wird, so erwirbt der Ersteher bei der Zwangsversteigerung der Liegenschaft das Eigentumsrecht an der unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft gewordenen Vorbehaltssache. Der Verkäufer bleibt auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Vorbehaltskäufer beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020408Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2014