Norm
ABGB §294 FRechtssatz
Der Eigentumsvorbehalt erlischt weder durch Montage der selbständiger Bestandteil bleibenden Vorbehaltssache auf der Liegenschaft - selbständige Bestandteile und Zubehör sind sonderrechtsfähig - noch durch Einverleibung eines Zwangspfandrechtes auf der Liegenschaft - das Zwangspfandrecht an einer Liegenschaft erfaßt ebenso wie das Vertragspfandrecht an einer solchen nur die selbständigen Bestandteile und Zubehörstücke der Liegenschaft, die im Eigentum des Liegenschaftseigentümers stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0009954Dokumentnummer
JJR_19841204_OGH0002_0050OB00599_8400000_001