RS OGH 2026/1/21 7Ob725/80; 6Ob302/00f; 7Ob20/07b; 6Ob201/09s; 4Ob193/09z; 3Ob73/10x; 3Ob211/10s; 1O

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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Rechtssatz

Im Zwischenstreit über seine Zulassung ist der unterliegende Nebenintervenient kostenersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0035436

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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