- RS0014709">1 Ob 34/84
Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 34/84
- RS0014709">6 Ob 661/86
Ähnlich; Veröff: EvBl 1988/128 S 629
- RS0014709">1 Ob 669/90
Auch
- RS0014709">9 ObA 191/91
Vgl aber; Beisatz: Hier: Nicht durch Vertretungsmacht gedeckte Entlassung. (T1)
Veröff: SZ 64/151 = RdW 1992,248 = Arb 10992
- RS0014709">9 ObA 37/93
Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Entlassung des Geschäftsführers durch den Obmann eines Tiroler Fremdenverkehrsverbandes. (T2)
- RS0014709">1 Ob 13/93
Auch; Beisatz: Hier: Nachträgliche Genehmigung eines von einem Verwaltungskörper abgeschlossenen Vertrages im Sinn des
§ 447 ASVG durch das BMAS und BMF. (T3)
Veröff: SZ 66/98
- RS0014709">1 Ob 31/97h
- RS0014709">4 Ob 26/01d
Vgl auch
- RS0014709">6 Ob 316/00i
Auch
- RS0014709">1 Ob 88/03b
Auch
- RS0014709">6 Ob 286/04h
Auch
- RS0014709">8 Ob 117/04w
Auch; nur: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des
§ 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch nachträglich genehmigt und geheilt werden. (T4)
- RS0014709">7 Ob 147/05a
nur T4
- RS0014709">6 Ob 71/07w
Auch
- RS0014709">9 ObA 9/09b
Vgl aber; nur T4; Beisatz: Voraussetzung einer derartigen Genehmigung ist unter anderem, dass dem unwirksam Vertretenen (im vorliegenden Fall dem vertretungsbefugten Organ der Gemeinde, somit dem Gemeinderat) bekannt war, dass der Bürgermeister im Namen der Gemeinde abgeschlossen hat und dass der angeeignete Vorteil aus diesem Geschäft stammt. Der Vertretene muss daher Kenntnis vom Geschäftsabschluss als Quelle des Vorteils haben und sich diesem Vorteil zuwenden. (T5)
Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer vom Bürgermeister entgegen § 43 Abs 1 stmk GdO ohne vorherige Beschlussfassung des Gemeinderats ausgesprochenen Entlassung eines Gemeindebediensteten. (T6)
Bem: Darstellung der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Gemeindeordnung bei einseitigen Willenserklärungen einerseits und bei Verträgen andererseits. (T7)
- RS0014709">9 ObA 84/10h
Vgl aber; nur: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. (T8)
- RS0014709">5 Ob 52/11z
Entscheidungstext OGH 09.11.2011 5 Ob 52/11z
Vgl
- RS0014709">5 Ob 87/13z
Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 87/13z
Auch; nur: Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des
§ 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch nachträglich genehmigt und geheilt werden. (T9)
- RS0014709">3 Ob 151/13x
Entscheidungstext OGH 08.10.2013 3 Ob 151/13x
nur T4; Beisatz: Hier: NÖ Gemeindeordnung. (T10)
Beisatz: Auch eine schlüssige Genehmigung des vollmachtslosen Handelns des Bürgermeisters durch den Gemeinderat ist möglich. (T11)
- RS0014709">9 ObA 88/14b
Entscheidungstext OGH 29.10.2014 9 ObA 88/14b
Auch; Beisatz: Die nachträgliche Genehmigung der ohne erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats durch den Bürgermeister als falsus procurator ausgesprochenen Kündigung eines Vertragsbediensteten ist unwirksam, wenn die Genehmigung nicht so rechtzeitig erfolgt, dass dem Vertragsbediensteten die volle Kündigungsfrist zum beabsichtigten Kündigungstermin gewahrt bleibt. (T12)
- RS0014709">5 Ob 126/14m
Entscheidungstext OGH 18.11.2014 5 Ob 126/14m
Veröff: SZ 2014/106
- RS0014709">3 Ob 57/15a
Entscheidungstext OGH 17.06.2015 3 Ob 57/15a
Auch
- RS0014709">1 Ob 201/15p
Entscheidungstext OGH 31.03.2016 1 Ob 201/15p
Vgl aber; Beisatz: Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Entlassungen, sind nach ständiger Rechtsprechung bedingungsfeindlich. (T13)
Beisatz: Hier: Die durch den Vorstand der beklagten Agrargemeinschaft als dem unzuständigen Organ ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags war wegen ihrer Bedingungsfeindlichkeit nicht bloß schwebend unwirksam, sondern grundsätzlich wirkungslos und konnte auch nicht durch die in der Vollversammlung beschlossene Genehmigung nachträglich saniert werden. (T14)
- RS0014709">7 Ob 140/17i
Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 Ob 140/17i
Auch
- RS0014709">9 ObA 14/19b
Vgl
- RS0014709">10 Ob 18/21a
Entscheidungstext OGH 18.08.2022 10 Ob 18/21a
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6
- RS0014709">9 ObA 31/24k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 9 ObA 31/24k
vgl; Beisatz: Hier: Genehmigung einer Betriebsvereinbarung durch den Verwaltungsrat eines Sozialversicherungsträgers (T15)