RS OGH 2026/1/29 3Ob125/84; 7Ob520/91; 5Ob73/93; 3Ob2305/96h; 1Ob80/98s; 5Ob278/07d; 5Ob55/13v; 7Ob1

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Veröffentlicht am 13.02.1985
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Rechtssatz

Beim derivativen Eigentumserwerb an Superädifikaten kommt nicht der Gewahrsamsänderung (wie bei sonstigen beweglichen Sachen), sondern nur der Urkundenhinterlegung (entsprechend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften) entscheidendes Gewicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010982

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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