RS OGH 2017/3/16 6Ob818/83, 10Ob70/06a, 3Ob252/09v, 2Ob204/10d, 7Ob9/13v, 7Ob54/14p, 1Ob190/16x

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Veröffentlicht am 28.03.1985
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Rechtssatz

Nur für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit dann nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033731

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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