RS OGH 1985/3/28 6Ob818/83, 10Ob70/06a, 3Ob252/09v, 2Ob204/10d, 7Ob9/13v, 7Ob54/14p, 1Ob190/16x

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Veröffentlicht am 28.03.1985
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Norm

ABGB §1438 Ae
ABGB §1439

Rechtssatz

Nur für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit dann nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033731

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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