RS OGH 1985/3/28 13Os30/85

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Veröffentlicht am 28.03.1985
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Rechtssatz

Die Anführung der Schuldform im Schuldspruch wegen Mords ist zufolge § 7 Abs 1 StGB überflüssig, weil "vorsätzlich" im § 75 StGB nicht vorkommt (so schon 13 Os 186/84 und 13 Os 24/85).Die Anführung der Schuldform im Schuldspruch wegen Mords ist zufolge Paragraph 7, Absatz eins, StGB überflüssig, weil "vorsätzlich" im Paragraph 75, StGB nicht vorkommt (so schon 13 Os 186/84 und 13 Os 24/85).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0089116

Im RIS seit

28.03.1985

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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