RS OGH 1985/4/17 1Ob38/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1985
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Norm

ABGB §914 IIIi
ABGB §1064

Rechtssatz

Eine Vereinbarung über den Übergang "aller mit dem Besitz und dem Eigentum des Kaufgegenstandes verbundenen Lasten und Gefahren sowie auch aller Besitzvorteile" bezieht sich im Zweifel nur auf dingliche Belastungen, nicht aber auf solche obligatorischer Natur.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018124

Dokumentnummer

JJR_19850417_OGH0002_0010OB00038_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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