Norm
ABGB §914 IIIiRechtssatz
Eine Vereinbarung über den Übergang "aller mit dem Besitz und dem Eigentum des Kaufgegenstandes verbundenen Lasten und Gefahren sowie auch aller Besitzvorteile" bezieht sich im Zweifel nur auf dingliche Belastungen, nicht aber auf solche obligatorischer Natur.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018124Dokumentnummer
JJR_19850417_OGH0002_0010OB00038_8400000_001