RS OGH 1985/4/25 8Ob537/85

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Veröffentlicht am 25.04.1985
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Norm

ZPO §507 Abs1

Rechtssatz

Der Beschluß, mit dem das Erstgericht die Revision zurückweist, weil sie aus einem anderen Grund als dem nach § 502 Abs 4 ZPO unzulässig sei, ist mit Rekurs anfechtbar. Über den Rekurs entscheidet die im Instanzenzug übergeordnete Instanz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0043681

Dokumentnummer

JJR_19850425_OGH0002_0080OB00537_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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