Norm
StGB §105 Abs1 FRechtssatz
Nötigung der eigenen Ehegattin zum sofortigen Aufräumen der Wohnung (selbst wenn sie grundsätzlich bereit war, allenfalls später den Wünschen ihres Ehegatten zu entsprechen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093549Dokumentnummer
JJR_19850430_OGH0002_0110OS00040_8500000_001