RS OGH 1985/4/30 11Os40/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1985
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Norm

StGB §105 Abs1 F

Rechtssatz

Nötigung der eigenen Ehegattin zum sofortigen Aufräumen der Wohnung (selbst wenn sie grundsätzlich bereit war, allenfalls später den Wünschen ihres Ehegatten zu entsprechen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093549

Dokumentnummer

JJR_19850430_OGH0002_0110OS00040_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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