RS OGH 1985/5/7 2Ob531/84, 8Ob557/91

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Veröffentlicht am 07.05.1985
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Norm

MRG §1

Rechtssatz

Eine gemietete Garage ist kein Zubehör zu einem Mietobjekt, wenn für die ein eigener Mietvertrag besteht, und nach den Umständen des Falles keine dauernde Zuordnung zum übrigen Mietobjekt anzunehmen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069387

Dokumentnummer

JJR_19850507_OGH0002_0020OB00531_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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