RS OGH 2024/5/28 8Ob29/85; 1Ob6/86; 2Ob249/08v; 2Ob49/09h; 4Ob214/10i; 2Ob135/10g; 2Ob219/10k; 1Ob18

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Veröffentlicht am 23.05.1985
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Rechtssatz

Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0026909

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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