RS OGH 1985/5/23 6Ob613/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1985
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Norm

ABGB §1220

Rechtssatz

Auch Gegenstände, die zwar nicht unbedingt erforderlich sind, aber zur Ausgestaltung der Wohnung dienen, können als Teil der Starthilfe angesehen werden (hier: Bilder).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022433

Dokumentnummer

JJR_19850523_OGH0002_0060OB00613_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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