RS OGH 2024/10/24 1Ob558/85; 3Ob548/92; 3Ob144/93; 3Ob119/93; 3Ob313/97v; 2Ob21/07p; 3Ob188/07d; 6Ob

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Veröffentlicht am 10.06.1985
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Rechtssatz

Wer behauptet, dass eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel vorliegt, den trifft dafür die Beweislast.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040188

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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