RS OGH 1985/6/19 8Ob11/85

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Veröffentlicht am 19.06.1985
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Norm

ABGB §1325 D2a

Rechtssatz

Der Umfang allfälliger Unterhaltspflichten oder Beistandspflichten des Verletzten im Falle einer (hypothetischen) Eheschließung ist für den Umfang des Anspruches auf Ersatz von Verdienstentgang im Sinne des § 1325 ABGB ohne Belang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0030701

Dokumentnummer

JJR_19850619_OGH0002_0080OB00011_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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