RS OGH 1985/7/4 13Os91/85, 3Ob48/10w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1985
beobachten
merken

Norm

StGB §167

Rechtssatz

Tätige Reue mittels Darlehensaufnahme durch den Täter (und/oder Dritte) ist zulässig (SSt 32/23 und EvBl 1957/327). Auch bei Identität von Darlehensgeber und Geschädigtem liegt effektive (keine vertragliche) Schadensgutmachung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095224

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten