Norm
GmbHG §5 Abs1Rechtssatz
Je farbloser und weniger aussagekräftig ein Bestandteil eines mehrgliedrigen Firmenwortlautes in einem bestimmten Zusammenhang erscheint, desto weniger ist es gerechtfertigt, ihn als einen das Unternehmen der Gesellschaft kennzeichnenden Firmenbestandteil zu deuten, um ihn dann danach zu messen, ob der als Bestandteil der Firma einer ausländischen Gesellschafterin den Anforderungen über eine inländische Gesellschaftsfirma entspreche (hier: "HILGER ANALYTICAL").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059966Dokumentnummer
JJR_19850711_OGH0002_0060OB00022_8500000_002