Norm
ABGB §148 BRechtssatz
Als vorbeugende Maßnahme gegen eine mögliche Verbringung des Kindes ins Ausland kann die Hinterlegung der Reisedokumente des Besuchsberechtigten angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0048008Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2016