RS OGH 1985/8/28 1Ob635/85, 1Ob185/15k

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Veröffentlicht am 28.08.1985
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Norm

ABGB §148 B
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187 Abs1

Rechtssatz

Als vorbeugende Maßnahme gegen eine mögliche Verbringung des Kindes ins Ausland kann die Hinterlegung der Reisedokumente des Besuchsberechtigten angeordnet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 635/85
    Entscheidungstext OGH 28.08.1985 1 Ob 635/85
  • 1 Ob 185/15k
    Entscheidungstext OGH 22.10.2015 1 Ob 185/15k
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Verknüpfung einer gemäß § 107 Abs 3 Z 5 AußStrG angeordneten Hinterlegung der Reisedokumente der Kinder mit dem (vorläufig eingeräumten) Kontaktrecht wurde im vorliegenden Fall nicht als (krasse und damit) korrekturbedürftige Fehlbeurteilung angesehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0048008

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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