RS OGH 1985/8/28 6Ob591/85

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Veröffentlicht am 28.08.1985
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Norm

ABGB §862a

Rechtssatz

Kein Zugang iSd § 862a ABGB im Zeitpunkt des Eintrittes der Erklärung in den Machtbereich des Empfängers liegt vor, wenn eine Erklärung heimlich zugesteckt oder unterschoben wird, oder gar nicht zur alsbaldigen Wahrnehmung des Empfängers bestimmt ist, sondern nach der Intention des Erklärenden geradezu unbemerkt bleiben soll. Diese Grundsätze gelten auch für Verständigungen von Kaufleuten, wenn auch an deren Aufmerksamkeit höhere Anforderungen zu stellen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014104

Dokumentnummer

JJR_19850828_OGH0002_0060OB00591_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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