Norm
ABGB §862aRechtssatz
Kein Zugang iSd § 862a ABGB im Zeitpunkt des Eintrittes der Erklärung in den Machtbereich des Empfängers liegt vor, wenn eine Erklärung heimlich zugesteckt oder unterschoben wird, oder gar nicht zur alsbaldigen Wahrnehmung des Empfängers bestimmt ist, sondern nach der Intention des Erklärenden geradezu unbemerkt bleiben soll. Diese Grundsätze gelten auch für Verständigungen von Kaufleuten, wenn auch an deren Aufmerksamkeit höhere Anforderungen zu stellen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014104Dokumentnummer
JJR_19850828_OGH0002_0060OB00591_8500000_002