RS OGH 1985/8/29 12Os129/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1985
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Norm

StPO §285b Abs2
  1. StPO § 285b heute
  2. StPO § 285b gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  3. StPO § 285b gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Die - mündlich zu Protokoll gegebene -Erklärung des Angeklagten, gegen den Zurückweisungsbeschluß " Beschwerde erheben zu wollen" ist nicht bloß als Ankündigung, sondern bereits als Erhebung einer Beschwerde anzusehen. Einer näheren Begründung bedarf es zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100044

Dokumentnummer

JJR_19850829_OGH0002_0120OS00129_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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