Norm
MRG §15 Abs1Rechtssatz
Bei einer echten Pauschalmietzinsvereinbarung, bei der unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben ein Globalbetrag zu entrichten ist, lässt die Vereinbarung eine gesonderte Einhebung der Betriebskosten aber nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069848Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015