Norm
CMR Art32 Abs1Rechtssatz
Ansprüche, die mit einer den Bestimmungen der CMR unterliegenden Beförderung im Zusammenhang stehen, unterliegen nur dann der Verjährungsfrist des Art 32 CMR, wenn sie zwischen Personen bestehen, die auch Ansprüche aus dem Frachtvertrag besitzen oder am Frachtvertrag zumindest insoweit beteiligt sind, als der Absender für sie in verdeckter Stellvertretung oder mit ihrem Einverständnis über das Frachtgut verfügte.Ansprüche, die mit einer den Bestimmungen der CMR unterliegenden Beförderung im Zusammenhang stehen, unterliegen nur dann der Verjährungsfrist des Artikel 32, CMR, wenn sie zwischen Personen bestehen, die auch Ansprüche aus dem Frachtvertrag besitzen oder am Frachtvertrag zumindest insoweit beteiligt sind, als der Absender für sie in verdeckter Stellvertretung oder mit ihrem Einverständnis über das Frachtgut verfügte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0073971Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014