Norm
StGB §153Rechtssatz
Bargeldabhebungen vom eigenen Konto mittels Bankomatkarte in Kenntnis der mangelnden Kontodeckung und der Überschreitung eines allenfalls eingeräumten Überziehungsrahmens verbunden mit Schädigungsvorsatz begründen Untreue nach § 153 StGB (Ausführungen nur im Akt).Bargeldabhebungen vom eigenen Konto mittels Bankomatkarte in Kenntnis der mangelnden Kontodeckung und der Überschreitung eines allenfalls eingeräumten Überziehungsrahmens verbunden mit Schädigungsvorsatz begründen Untreue nach Paragraph 153, StGB (Ausführungen nur im Akt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094864Dokumentnummer
JJR_19850924_OGH0002_0100OS00105_8500000_001